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PATENTE |
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Patentfähige Gegenstände bei computer-implementierten Erfindungen in Korea |
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Allgemein gesagt, werden nach dem koreanischen Patentgesetz (kurz Patentgesetz) Softwareerfindungen und Erfindungen zu Geschäftsmodellen (häufig gemeinsam als computer-implementierte Erfindungen bezeichnet) ähnlich behandelt wie andere Erfindungen. Das heißt, das Patentgesetz kennt keine Vorschriften, die speziell computer-implementierte Erfindungen regeln, und Anmeldungen für computer-implementierte Erfindungen unterliegen den gleichen gesetzlichen Patentierungsvoraussetzungen, die für Patentanmeldungen im Allgemeinen gelten (z.B. Voraussetzungen der Neuheit, erfinderischen Tätigkeit und Offenbarung).
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Gestraffte Verfahrensregeln beim Patentgericht – neue Richtlinien |
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Wie zuvor berichtet, ist das koreanische Patentgericht seit Januar dieses Jahres ausschließlich für Berufungen in den meisten Schutzrechtsverletzungsfällen zuständig. Nach der Konzentration der Zuständigkeit hat das Patentgericht im März Richtlinien für die Prüfung von Berufungen in Verletzungsverfahren (nachfolgend „Richtlinien“) herausgegeben, die auf alle Berufungsverfahren beim Patentgericht anzuwenden sind. Während viele koreanische Gerichte bereits eigene interne Regeln und Verfahrensweisen anwenden, sind die Richtlinien die ersten ihrer Art, die von einem koreanischen Gericht mit dem Ziel herausgegeben wurden, einheitlich und förmlich angewendet zu werden.
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Änderungen der koreanischen Zivilprozessordnung – Neue Formatierungsregeln für Schriftsätze |
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Der koreanische Oberste Gerichtshof hat jüngst Änderungen der koreanischen Zivilprozessordnung bekanntgegeben. Die Änderungen schaffen zum ersten Mal klare Formatierungsregeln, die für alle ab dem 1. August 2016 in Korea eingereichten Schriftsätze in Zivilprozessverfahren (einschließlich anhängiger Verfahren) anwendbar sind.
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Patentlaufzeitanpassungen in Korea |
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In 2012 wurde in Korea als Teil des Freihandelsabkommens zwischen Korea und den USA zum ersten Mal eine Patentlaufzeitanpassung eingeführt, um die Verlängerung der Patentlaufzeit für Patente zu ermöglichen, deren Erteilung durch das koreanische Amt für Geistiges Eigentum (KIPO) übermäßig verzögert wurde. Da die neue Patentlaufzeitanpassung nur auf Patentanmeldungen ab dem 15. März 2012 anwendbar ist und da ein Patent nur dann zur Patentlaufzeitanpassung berechtigt ist, wenn die Erteilung um mehr als 4 Jahre ab dem Anmeldetag der Anmeldung oder um mehr als 3 Jahre nach der Stellung des Prüfungsantrags verzögert wird, könnte in Korea nunmehr bald die Erteilung der ersten Patente erfolgen, die Anspruch auf eine Patentlaufzeitanpassung haben.
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Linkagesystem zwischen Patent und Zulassung – ein Jahr danach |
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Gemäß dem Freihandelsabkommen zwischen Korea und den USA (KORUS FTA) wurde im März 2015 ein Linkagesystem zwischen Arzneimittelpatenten und behördlichen Zulassungen (ähnlich dem Hatch-Waxmann-System in den USA) vollständig implementiert. Seit unserem letzten Bericht in 2015 über die anfänglichen Auswirkungen des neuen Systems gab es eine Reihe von Entwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt, als auch im koreanischen Patent- und Rechtssystem. Nachstehend werden einige der wichtigsten Entwicklungen des letzten Jahres zusammengefasst.
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Pfizer erhält erstes Generikaverbot nach koreanischem Patentlinkage-Gesetz |
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Gemäß dem Freihandelsabkommen zwischen Korea und den USA hat Korea ein Linkagesystem zwischen Patenten und behördlicher Zulassung – ähnlich dem US-amerikanischen Orange-Book-Patentlinkagesystem - eingeführt, das seit März 2015 vollständig implementiert wurde. Jüngst hat Pfizer Korea erfolgreich eine Verkaufsaussetzung gegen ein Generikaprodukt nach diesem System erwirkt und den Markteintritt des Generikaunternehmens blockiert. Pfizer hat auch sein Tygacil-Patent verteidigt, während eine Landgerichtsentscheidung zur Feststellung einer Verletzung durch das Generikaunternehmen erzielt wurde.
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IPTAB: Verlängerte Patentlaufzeit deckt alle Arzneimittel mit dem gleichen zugelassenen Wirkstoff und der gleichen Verwendung ab |
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In Korea kann die Laufzeit für ein Patent, das ein zugelassenes Arzneimittel abdeckt, verlängert werden, um Verzögerungen auszugleichen, die auf den Arzneimittelzulassungsprozess zurückzuführen sind. Nach Artikel 95 des koreanischen Patentgesetzes kann das Patent jedoch während der verlängerten Laufzeit nur gegen Arzneimittel durchgesetzt werden, die in gleicher Weise wie das zugelassene Produkt verwendet werden. Allerdings war unklar, ob eine verlängerte Patentlaufzeit, die in Bezug auf ein einen einzigen Wirkstoff enthaltendes, zugelassenes Produkt erteilt wurde, ebenfalls ein Kombinationsprodukt abdeckt, das den Wirkstoff des zugelassenen Produkts sowie einen oder mehrere weitere Wirkstoffe aufweist. Eine Entscheidung der Spruch- und Beschwerdekammer für Geistiges Eigentum (Intellectual Property Trial and Appeal Board, kurz IPTAB) im April 2016, die mehrere Schutzumfangsbestätigungsverfahren beendet, welche von koreanischen Generikaherstellern gegen das selbe koreanische Arzneimittelpatent eingereicht wurden, hat diese Frage bejaht.
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Änderung des Gesetzes zur Verhinderung des Geheimnisverrats in Bezug auf industrielle Technologie (ITG) hin zu höheren Sanktionen |
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Nach mehreren Jahren der Erwägung durch die Nationalversammlung wurde jüngst eine Änderung des Gesetzes, das den Geheimnisverrat industrieller Technologie reguliert, verabschiedet, welches nunmehr erheblich höhere strafrechtliche Sanktionen und Geldstrafen vorsieht. Das Gesetz zur Verhinderung des Geheimnisverrats in Bezug auf industrielle Technologie und zum Schutz von industrieller Technologie (kurz ITG), das am 29. März 2016 geändert wurde und in der Form am 30. Juni 2016 in Kraft trat, spiegelt die wachsende Besorgnis der Regierung über potentielle Auswirkungen eines Abflusses industrieller Technologie im Inland und ins Ausland wider.
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Koreanisches Gericht verneint Großteil des von ehemaligem Samsung-Arbeitnehmer geltend gemachten Erfindungsvergütungsanspruch in Höhe von mehreren Milliarden Won |
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Am 23. Juni 2016 hat das Landgericht Seoul-Mitte eine Entscheidung zugunsten eines ehemaligen Forschers (Kläger) von Samsung Electronics in einer gegen Samsung Display eingereichten Klage erlassen, in der eine Vergütung für eine von dem Kläger entwickelte Diensterfindung in Höhe von 2 Milliarden koreanische Won (etwa EUR 1,6 Millionen) verlangt wurde (Entscheidung des Landgerichts Seoul-Mitte, Aktenzeichen 2014Gahap512263 vom 23. Juni 2016). Der Kläger behauptete, ihm ständen tatsächlich 66 Milliarden koreanische Won (etwa EUR 53 Millionen) zu, machte aber zunächst nur einen Teilanspruch in Höhe von 2 Milliarden koreanische Won geltend. Das Gericht gewährte insgesamt nur 48 Millionen koreanische Won (etwa EUR 40.000) für den gesamten Anspruch des Klägers.
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MARKEN, DESIGN & UNLAUTERER WETTBEWERB |
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Umfassende Änderung des koreanischen Markengesetzes |
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Die jüngsten Änderungen des koreanischen Markengesetzes traten am 1. September 2016 in Kraft. Eine wesentliche angekündigte Änderung, die leider am Ende nicht umgesetzt wurde, ist die Aufnahme eines Zustimmungssystems. Einige wesentliche Änderungen, die in die Tat umgesetzt wurden, werden nachstehend erläutert.
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Ausgespielt – Ein neuer Sieg für Hermès in Korea
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Gleich nach seinen jüngsten Erfolgen in dem Fall „Ginger Bags“, gewann Hermès kürzlich eine weitere Zivilklage in Korea basierend auf der Auffangvorschrift des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (KUWG), diesmal gegen ein anderes koreanisches Unternehmen namens „Play No More.“ Die Auffangvorschrift des KUWG schützt das Recht einer Partei, die Früchte eines Werks beziehungsweise geistigen Eigentums zu ziehen, das sie mit erheblichem Aufwand geschaffen hat (ob in Korea eingetragen oder nicht), indem sie Dritten die ungenehmigte kommerzielle Nutzung eines solchen Werks/IPs mittels einer gegen lautere Handelspraktiken oder Wettbewerbsordnung verstoßenden Weise verbietet.
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„Missbräuchliche Verwendung“ ist missbräuchlich, egal wann sie beginnt
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In Korea ist ein Löschungsgrund die „missbräuchliche Verwendung“ einer eingetragenen Marke durch den Markeninhaber oder seinen Lizenznehmer in einer Weise, die Verbraucherverwechslungsgefahr hervorruft. Eine Form der missbräuchlichen Verwendung kann vorliegen, wenn jemand eine Marke registriert, aber dann eine andere, ähnliche Marke zum Verkauf seiner Waren benutzt, die zugleich der eingetragenen Marke eines Dritten ähnelt, und dadurch Verwechslungsgefahr mit der Marke des Dritten hervorruft. Je nach dem Grad der relativen Ähnlichkeit zu der jeweiligen Marke kann sich der Nachweis, dass der Inhaber vorsätzlich eine Verwechslungsgefahr verursacht hat, um so die Löschung zu erreichen, schwierig sein. In einem kürzlich entschiedenen Fall zu zwei Marken von Discovery Communication (Discovery), namentlich DISCOVERY und DISCOVERY EXPEDITION ging der Verletzer einen Schritt weiter. Er verkaufte seine Waren unter diversen Marken, die ähnlich zu den DISCOVERY-Marken waren, wobei er selektiv nur die diesen am wenigsten ähnlichen Marken eintragen ließ, in der Hoffnung, dadurch letztlich seine Nutzung aller Marken abzusichern.
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