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Der koreanische Oberste Gerichtshof hat jüngst Änderungen der koreanischen Zivilprozessordnung bekanntgegeben. Die Änderungen schaffen zum ersten Mal klare Formatierungsregeln, die für alle ab dem 1. August 2016 in Korea eingereichten Schriftsätze in Zivilprozessverfahren (einschließlich anhängiger Verfahren) anwendbar sind. Die Regeln beschränken alle Schriftsätze (mit Ausnahme von neue Verfahren einleitenden Klageschriften und Klageerwiderungen) auf nicht mehr als 30 Seiten (was als englischer Text etwa 18 – 22 Seiten entspricht) und schreiben zum Beispiel die Papiergröße, Randabstände und Schriftgrößen, die in allen Schriftsätzen zu verwenden sind, fest. Die Gerichte können anordnen, dass eingereichte Schriftsätze, die nicht diesen neuen Regeln entsprechen, korrigiert und neu eingereicht werden. Die neuen Regeln bezwecken eine Erhöhung der Effizienz koreanischer Gerichtsverfahren und sollen die Parteien dazu bringen, ihre Argumente möglichst kurz und prägnant zu präsentieren.
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