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IP-Newsletter | Sommer/Herbst 2016 |
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Änderung des Gesetzes zur Verhinderung des Geheimnisverrats in Bezug auf industrielle Technologie (ITG) hin zu höheren Sanktionen
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Eun Jin JUNG, Stephen T. BANG, Seung-Chan EOM |
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Nach mehreren Jahren der Erwägung durch die Nationalversammlung wurde jüngst eine Änderung des Gesetzes, das den Geheimnisverrat industrieller Technologie reguliert, verabschiedet, welches nunmehr erheblich höhere strafrechtliche Sanktionen und Geldstrafen vorsieht. Das Gesetz zur Verhinderung des Geheimnisverrats in Bezug auf industrielle Technologie und zum Schutz von industrieller Technologie (kurz ITG), das am 29. März 2016 geändert wurde und in der Form am 30. Juni 2016 in Kraft trat, spiegelt die wachsende Besorgnis der Regierung über potentielle Auswirkungen eines Abflusses industrieller Technologie im Inland und ins Ausland wider.
Zuvor sah das ITG vor, dass jeder, der industrielle Technologie ohne Einverständnis weitergibt, mit Freiheitsstrafe bis zu 7 Jahren oder Geldstrafe bis zu 500 Millionen koreanische Won (etwa EUR 400.000) bestraft werden kann, und jeder, der solche industrielle Technologie ohne Einverständnis weitergibt, um diese im Ausland zu verwenden oder die Verwendung herbeizuführen, mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder Geldstrafe bis zu 1 Milliarde koreanische Won (etwa EUR 810.000) . Die Änderung erhöht erheblich die maximalen rechtlichen Sanktionen für inländische Informationsweitergaben auf Freiheitsstrafe bis zu 7 Jahren oder Geldstrafe bis zu 700 Millionen koreanische Won (etwa EUR 570.000) und für ausländische Informationsweitergaben auf Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren oder Geldstrafe bis zu 1,5 Milliarden koreanische Won (etwa EUR 1,2 Millionen), wie in der Tabelle unten zusammengefasst.
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Früheres Gesetz |
Geändertes Gesetz |
Informationsweitergabe, die zur Verwendung im Ausland führt oder dies beabsichtigt |
Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder Geldstrafe bis zu 1 Milliarde koreanische Won |
Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren oder Geldstrafe bis zu 1,5 Milliarde koreanische Won |
Informationsweitergabe ohne tatsächliche Verwendung im Ausland oder ohne Absicht einer Verwendung im Ausland |
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bis zu 500 Millionen koreanische Won |
Freiheitsstrafe bis zu 7 Jahren oder Geldstrafe bis zu 700 Millionen koreanische Won |
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Nach dem ITG muss ein Ausführer von unter nationale Schlüsseltechnologien1 fallenden Informationen a) die Ausfuhr dem Minister für Handel, Industrie und Energie (Ministry of Trade, Industry and Energy, MOTIE) melden, falls die Informationen aus Forschung und Entwicklung ohne staatliche Förderung resultieren, oder b) eine Ausfuhrgenehmigung vom MOTIE einholen, falls die Informationen aus durch staatliche Förderung subventionierter Forschung und Entwicklung resultieren.
Verschärfte Sanktionen gelten für die nicht-genehmigte Ausfuhr nationaler Schlüsseltechnologien, die mit staatlicher Förderung entwickelt wurden. Im Falle von nicht-staatlich geförderter nationaler Schlüsseltechnologien kann, falls diese ohne vorherige Meldung ausgeführt werden, das MOTIE bestimmte Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung eines Ausfuhrstopps, durchführen. Verstöße gegen die Anordnungen durch das MOTIE führen dazu, dass verschärfte Sanktionen verhängt werden.
Die verschärften Sanktionen sind im Einklang mit den jüngsten Bestrebungen der koreanischen Regierung hin zu höherem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Beispielsweise hat die Regierung kürzlich Pläne bekanntgegeben, a) den Anwendungsbereich von nationalen Schlüsseltechnologien so zu erweitern, dass die Gebiete Robotik, Energie, Stahl und Schiffsbau umfasst werden, b) die Schadensbeträge zu erhöhen, und c) Strafschadensersatz in Zivilverfahren um Geschäftsgeheimnisse einzuführen.
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Nationale Schlüsseltechnologien beinhalten bestimmte Technologiekategorien in den Gebieten ‚Elektrizität und Elektronik‘, Automobil, Stahl, Schiffsbau, Atomenergie, Informationstechnologie, Raumfahrtechnologie und Biotechnologie.
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