KIM&CHANG
IP-Newsletter | Sommer/Herbst 2016
MARKEN, DESIGN & UNLAUTERER WETTBEWERB
Ausgespielt – Ein neuer Sieg für Hermès in Korea
Ann Nam-Yeon KWON, Alexandra BÉLEC
Gleich nach seinen jüngsten Erfolgen in dem Fall „Ginger Bags“1, gewann Hermès kürzlich eine weitere Zivilklage in Korea basierend auf der Auffangvorschrift des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (KUWG), diesmal gegen ein anderes koreanisches Unternehmen namens „Play No More.“ Die Auffangvorschrift des KUWG schützt das Recht einer Partei, die Früchte eines Werks beziehungsweise geistigen Eigentums zu ziehen, das sie mit erheblichem Aufwand geschaffen hat (ob in Korea eingetragen oder nicht), indem sie Dritten die ungenehmigte kommerzielle Nutzung eines solchen Werks/IPs mittels einer gegen lautere Handelspraktiken oder Wettbewerbsordnung verstoßenden Weise verbietet.

Die Beklagte in diesem Fall (Play No More) verkaufte Imitate der berühmten Hermès-Taschen Kelly und Birkin, an denen sie diverse Aufnäher in Form von Augen, Lippen und anderen Gestaltungen anbrachte, wie auf den folgenden Abbildungen.
Das Landgericht Seoul-Mitte bestätigte, dass die Taschen Kelly und Birkin durch die Auffangvorschrift geschützt seien, zumal sie von Hermès nach Aufbringen erheblicher Investitionen und Mühen hergestellt wurden. Das Gericht betonte die Tatsache, dass teure Luxushandtaschen generell in kleinen Stückzahlen gefertigt und von einem vergleichsweise kleinen Käuferkreis gekauft würden, dass Reputation und Image solcher Handtaschen Teil ihres Designs und Appeals darstellten und dass solche Elemente den Kern des Werts dieser Produkte und wesentliche Absatztreiber darstellten. Das Gericht merkte ferner an, dass die unverwechselbaren Merkmale der Taschen selbst es seien, was ihre Unterscheidungskraft ausmache, zumal Hermès seine Marken nur im Inneren der Taschen anbrachte. Daraus folgerte das Gericht, dass diese Designs rechtlichen Schutz genießen und nicht einfach der allgemeinen Verwendung ausgesetzt werden sollten.

Play No More argumentierte, dass keine Verwechslungsgefahr für Verbraucher bestehe, was das Gericht anerkannte. Doch das Gericht befand, dass die Beklagte die Formen der Taschen von Hermès imitiert habe und dass dies wesentlich zu der Popularität ihrer Produkte beigetragen und es ihr ermöglicht habe, abnormal hohe Preise für gefälschte Lederwaren zu erzielen. Das Gericht stellte auch fest, dass Play No More's Slogan „Fake For Fun“ suggeriere, dass Play No More auf dem Renommee von Hermès Trittbrett fahren wollte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Play No More's unberechtigte Aktionen das Arbeitsergebnis von Hermès auf unlautere Weise ausnutzten, in einer gegen lautere Handelspraktiken oder Wettbewerbsordnung verstoßenden Weise.

Das Gericht verurteilte die Beklagte auf Dauer zur Unterlassung der Herstellung und des Verkaufs der verletzenden Produkte und zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von KRW 100 Millionen (etwa EUR 81.000). Die Landgerichtsentscheidung ist momentan in der Berufung anhängig.
 
1 Details zu dem Ginger-Fall finden Sie in unserem Newsletter Frühjahr 2015 hier und unserem Newsletter Frühjahr 2016 hier.
zurück zur Hauptseite