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PATENTE
Patentlaufzeitanpassungen in Korea
Tae Min KIM, Alice Young CHOI
In 2012 wurde in Korea als Teil des Freihandelsabkommens zwischen Korea und den USA zum ersten Mal eine Patentlaufzeitanpassung eingeführt, um die Verlängerung der Patentlaufzeit für Patente zu ermöglichen, deren Erteilung durch das koreanische Amt für Geistiges Eigentum (KIPO) übermäßig verzögert wurde. Da die neue Patentlaufzeitanpassung nur auf Patentanmeldungen ab dem 15. März 2012 anwendbar ist und da ein Patent nur dann zur Patentlaufzeitanpassung berechtigt ist, wenn die Erteilung um mehr als 4 Jahre ab dem Anmeldetag der Anmeldung oder um mehr als 3 Jahre nach der Stellung des Prüfungsantrags verzögert wird, könnte in Korea nunmehr bald die Erteilung der ersten Patente erfolgen, die Anspruch auf eine Patentlaufzeitanpassung haben.

Zur Patentlaufzeitanpassung berechtigte Patente

Wie oben erläutert, können koreanische Patente, die ab dem 15. März 2012 eingereicht wurden (oder ab dem 15. März 2012 eingereichte internationale PCT-Anmeldungen mit Bestimmung der nationalen Phase in Korea), zur Patentlaufzeitanpassung berechtigt sein, falls die Eintragung des Patents um mehr als 4 Jahre ab dem Anmeldetag der Anmeldung oder um mehr als 3 Jahre nach Stellung des Prüfungsantrag verzögert wird. Bei Teilanmeldungen bezieht sich der „Anmeldetag“ auf den Tag, an dem die Teilanmeldung selbst eingereicht wurde, und nicht auf das Prioritätsdatum.

Verfahren zur Beantragung der Patentlaufzeitanpassung

Die koreanische Patentlaufzeitanpassung unterscheidet sich vom US-System darin, dass das US-amerikanische Patent- und Markenamt die zutreffende Patentlaufzeitanpassung automatisch berechnet und diese in der Mitteilung über die Erteilung einbezieht. Im Gegensatz dazu unternimmt das KIPO keine Maßnahmen, um die Berechtigung zur Patentlaufzeitanpassung zu berechnen oder zu bestimmen, solange nicht der Patentinhaber einen Antrag auf Patentlaufzeitanpassung einreicht. Ein solcher Antrag muss binnen 3 Monaten nach dem Tag der Patenterteilung (d.h. dem Tag, an dem die Eintragungsgebühr für das Patent gezahlt wird) eingereicht werden. Somit ist es für einen Patentanmelder in Korea wichtig, zu überwachen, ob Patente zur Patentlaufzeitanpassung berechtigt sind und gegebenenfalls fristgerecht einen Antrag auf Patentlaufzeitanpassung einzureichen.

Länge der Patentlaufzeitanpassung

Die Patentlaufzeitanpassung berechnet sich grundsätzlich aus der Anzahl der Tage für den Zeitraum, der mit dem Tag 4 Jahre nach Anmeldetag der Patentanmeldung (oder im Fall von PCT-Anmeldungen 4 Jahre nach Eintritt in die nationale Phase in Korea) oder 3 Jahre nach Stellung des Prüfungsantrags (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt) beginnt und am Tag der Patenterteilung endet. Dieser Zeitraum wird dann um die Anzahl der Verzögerungstage verringert, die auf den Anmelder und nicht auf das KIPO zurückzuführen sind.

Auf den Anmelder zurückzuführende Verzögerung

Die Durchführungsverordnung zum koreanischen Patentgesetz führt folgende, auf den Anmelder zurückzuführenden Verzögerungsbeispiele an:
- jede Zeitspanne, die von dem Anmelder zur Erwiderung auf einen Amtsbescheid oder auf eine Mitteilung vom KIPO über die Zurückweisung der Anmeldung genutzt wurde, es sei denn die geltend gemachten Zurückweisungsgründe wurden ohne Änderung der Anmeldungsunterlagen überwunden (in diesem Fall liegt keine Anmelderverzögerung vor),
- jede Verlängerung einer festgesetzen Frist, die von dem Anmelder beantragt wird (falls der Anmelder vor der verlängerten Frist erwidert, wird jedoch nur die tatsächlich zur Erwiderung genutzte Zeit als Verzögerung gezählt), und
- die Zeitspanne zwischen dem Tag, an dem die Mitteilung über die Erteilung erhalten wird, und dem Tag, an dem die Erteilungsgebühr gezahlt wird.
Berechnung der Patentlaufzeitanpassungsdauer

Das untenstehende Diagramm veranschaulicht eine theoretische Berechnung einer Patentlaufzeitanpassung, die verschiedene Verzögerungszeiträume, die auf den Anmelder zurückzuführen sind, umfasst.

Das Diagramm zeigt, dass selbst wenn die Patenterteilung um mehr als 4 Jahre nach dem Anmeldetag der Anmeldung (oder um mehr als 3 Jahre nach dem Prüfungsantrag) verzögert wird, keine Patentlaufzeitanpassung gewährt wird, wenn die auf den Anmelder zurückzuführenden Verzögerungen die maximal verlängerbare Dauer überschreiten.

Angesichts der derzeitigen Geschwindigkeit für normale Prüfungen beim KIPO (ungefähr 10 Monate zwischen dem Prüfungsantrag und dem ersten Amtsbescheid) ist es für den Großteil der in Korea erteilten Patente unwahrscheinlich, dass Patentlaufzeitanpassungen von Bedeutung sein werden.
Verlängerbarer Zeitraum = maximale Verlängerungsdauer – Summe der     Zeitperioden, die auf den Anmelder zurückzuführen sind.
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