KIM&CHANG
IP-Newsletter | Frühjahr 2014
PATENTE
Gebündelte Prüfung verschiedener IP-Anmeldungen für ein Produkt
Sung Soo HWANG, Man-Kum LEE, Linda PARK
Das koreanische Amt für geistiges Eigentum („KIPO“) gab kürzlich bekannt, dass nun für alle Arten von IP-Anmeldungen eine gebündelte Prüfung verfügbar ist. Die gebündelte Prüfung erlaubt es dem Anmelder, verschiedene IP-Anmeldungen, die sich auf ein gemeinsames Produkt beziehen, in einen Prüfungskorb zusammen zu legen, der innerhalb eines, von dem Anmelder bestimmten zeitlichen Rahmens bearbeitet wird. Für die Bündelung in Frage kommen insbesondere Patent- und Gerbrauchsmusteranmeldungen, sowie Marken- und Designanmeldungen.
Voraussetzungen der gebündelten Prüfung
Um als Bündel geprüft zu werden, sollten alle IP-Anmeldungen sich auf ein Produkt beziehen und auf einen ersten Amtsbescheid warten. Bei Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sollte daher bereits ein Prüfungsantrag gestellt sein. Statt solche Beweisdokumente beim KIPO einzureichen und um zu vermeiden, dass sie Teil der Akte werden, kann der Anmelder Beweise während einer obligatorischen technischen Anhörung mit dem Prüfer oder einer Prüfungskammer präsentieren, wobei die Eignung für gebündelte Prüfung überprüft wird.
Außerdem sollte es sich um Anmeldungen handeln, die a) der Anmelder in Korea praktiziert oder bei denen er dies vorbereitet, b) direkt mit der Exportförderung zusammenhängen, c) von einem neuen Unternehmen oder einen technologisch innovativen KMU nach bestimmten Gesetzen angemeldet wurden, oder d) durch eine Einzelperson oder ein kreatives Unternehmen von Entwicklungen nach bestimmten Gesetzen abgeleitet wurden. Anmeldungen aus dem Ausland werden in der Regel am ehesten für die erste Kategorie in Betracht kommen.
Antrag auf gebündelte Prüfung
Ein Anmelder muss einen förmlichen Antrag und Belege einreichen, dass die Voraussetzungen für gebündelte Prüfung erfüllt sind. Bei Kategorie a) kann der Anmelder im Prinzip Belegdokumente wie Fotos, Gebrauchsanleitungen oder Rechnungen einreichen, die die (geplante) Selbstbenutzung belegen.
Darüber hinaus hat der Anmelder bei der Einreichung seines Antrags auf gebündelte Prüfung einen gewünschten zeitlichen Rahmen anzugeben. Zum Beispiel sollte der Anmelder angeben a) binnen 7-14 Tagen ab Einreichung des Antrags auf gebündelte Prüfung, ein Datum für eine obligatorische technische Anhörung mit dem oder den Prüfer(n), b) ein Datum zur Durchführung der Prüfung, das 14 Tage nach dem Darum der technischen Prüfung liegt (dies ist das Datum, an denen der/die Prüfer voraussichtlich einen ersten Amtsbescheid ausstellt) und c) ein Datum zum Schluss der Prüfung, dass zwischen drei Monaten und einem Jahr nach dem Durchführungsdatum liegt.
Nach Einreichung eines Antrags auf gebündelte Prüfung und Durchlaufen einer Prüfung auf Formalia, wird dem Anmelder ein Datum für die obligatorische technische Anhörung basierend auf dem von dem Anmelder gewünschten Zeitrahmen zugewiesen. Die für die einzelnen Anmeldungen zuständigen Prüfer müssen möglicherweise auch an der technischen Anhörung teilnehmen. Sie müssen den von dem Anmelder bestimmten zeitlichen Rahmen einhalten. Von einem Prüfer wird auch erwartet, dass er die Prüfung nicht später als bis zu dem Schlussdatum abschließt (entweder durch Erteilung einer Bewilligung oder eines endgültigen Zurückweisungsbescheid). Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen der bestimmten Zeitrahmen überschritten werden darf, zum Beispiel, wenn der Prüfer neue Gründe entdeckt, die eine Recherche nach zusätzlichem Stand der Technik erforderlich macht, oder wenn er gezwungen ist, eine weitere vorläufige Zurückweisung auszustellen.
Technische Anhörung für einen Antrag auf gebündelte Prüfung
Während der obligatorischen technischen Prüfung sollte ein Anmelder erklären, welche IP-Anmeldungen gebündelt werden sollten und demonstrieren, dass die gebündelten IP-Anmeldungen sich auf ein einziges Produkt beziehen. Der/die Prüfer entscheidet dann, ob er die gebündelte Prüfung gewährt und welche Anmeldungen dafür qualifiziert sind. Der/die Prüfer kann auch das voraussichtliche Durchführungsdatum und Schlussdatum festsetzen, basierend auf dem von dem Anmelder gesetzten Zeitrahmen.
Einhergehender Antrag auf beschleunigte Prüfung
Ersucht der Anmelder um ein Durchführungsdatum, das voraussetzen würde, dass ein Prüfungsbescheid mindestens drei Monate früher erteilt wird, als für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen üblich (beziehungsweise mindestens einen Monat früher für eine Marken- oder Designanmeldung), kann der Prüfer den Anmelder ersuchen, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung der Anmeldung zu stellen. Stellt der Anmelder daraufhin dennoch keinen Antrag auf beschleunigte Prüfung, kann die Anmeldung von dem gebündelten Prüfungsverfahren ausgeschlossen werden.
Anmerkung zu Vorteilen und Risiken einer gebündelten Prüfung
Die Nutzung des gebündelten Prüfungssystems wird es einem Anmelder ermöglichen, das Erlangen diverser IP-Rechte mit dem Zeitplan zur Markteinführung eines Produkts abzustimmen, so dass der Anmelder neue Produkte angemessen schützen kann. Außerdem wird die gebündelte Prüfung das Prüfungsverfahren effizienter, schneller und einheitlicher machen.
Im Fall der „Selbstbenutzung“ einer Patent-, Gebrauchsmuster- oder Designanmeldung kann ein Anmelder wie oben ausgeführt, statt der Einreichung von Beweisen für die „Selbstbenutzung“ sich für die persönliche Präsentation im Rahmen der obligatorischen technischen Anhörung entscheiden. Dies sollte in Erwägung gezogen werden, wenn irgendwelche Bedenken bestehen, dass die Beweisdokumente Unternehmensgeheimnisse enthalten könnten.
Da die gebündelte Prüfung erst vor kurzem eingeführt wurde, gibt es allerdings noch keine Erhebungen darüber, ob die Erfolgsquote für Anmelder in gebündelten Prüfungen höher ist, alles unter normaler Prüfung.
Außerdem gibt es noch keine detaillierten Richtlinien dazu, wie der Zusammenhang zwischen Anmeldungen und einem Produkt zu bestimmen ist. Für ein einziges Produkt können mehrere Technologien, die von diesem Produkt benutzt werden, relevant sein. Es bleibt also abzuwarten, wie KIPO die Relevanz angesichts der breiten Palette von Produkten, die verschiedene Technologien enthalten, bestimmen wird.
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