KIM&CHANG
IP-Newsletter | Frühjahr 2014
PATENTE
Das koreanische IP-Korrektursystem - ein wichtiges Werkzeug für Ihren Durchsetzungsstrategie-Werkzeugkasten
Chunsoo LEE, Tommy KIM, Miyoung NOH
Das koreanische Patentgesetz enthält ein System zur Korrektur von Fehlern und Formalitäten in den Patentansprüchen, Beschreibungen und Zeichnungen, nach Patenterteilung. Änderungen sind gesetzlich beschränkt auf solche, die a) den Anspruchsumfang reduzieren, b) Schreibfehler korrigieren, oder c) eine unklare Beschreibung klären. ferner müssen Patentkorrekturen von der ursprünglichen Beschreibung unter Zeichnungen gestützt werden und dürfen nicht den Umfang eines der ursprünglichen Ansprüche substantiell erweitern oder verändern. Dennoch sind, angesichts aktueller Entwicklungen im koreanischen Recht des geistigen Eigentums, Patentkorrekturen nach Erteilung für Patentinhaber als Teil ihrer globalen Durchsetzungsstrategie noch wichtiger geworden. Sie ermöglichen es dem Patentinhaber, den patentierten Gegenstand zu klären und mögliche Nichtigkeitsthemen im Vorfeld einer Streitigkeit zu behandeln sowie möglicherweise Schwächen in seinem Verletzungsanspruch zu lösen.
Beispielsweise haben koreanische Gerichte in letzter Zeit ihre vormals strenge Position dazu, was eine „substantielle Erweiterung oder Veränderung“ darstellt, gelockert. Auf diese Weise scheinen sie, die Arten der möglichen Änderungen mittels Korrektur, erweitert zu haben. In einem Fall betreffend Bilder, die unter Verwendung von rotationssymmetrischen Weitwinkellinsen hergestellt werden, gewährte der oberste Gerichtshof eine Korrektur zur Änderung von „X-Y-Fläche“ in den Ansprüchen in „X-Z-Fläche“ als „klaren Fehler“ (koreanischer oberster Gerichtshof 2012 Hu 627, entschieden am 13. Februar 2014). Das Gericht befand, dass dies keine substantielle Änderung oder Erweiterung des Anspruchsumfangs war, zumal eine solche Bestimmung in Ansehung der gesamten Patentschrift und nicht nur der Ansprüche vorgenommen werden müsse. Da die Korrektur weder den beabsichtigen Zweck, noch die Wirkung der Erfindung verändere und vollständig in der ursprünglichen Beschreibung/Zeichnungen offenbart war (mithin nicht die Eingriffsrechte eines Dritten beeinträchtigt), erweitere oder verändere die Korrektur nicht substantiell den ursprünglichen Anspruchsumfang.
Patentkorrektur dürfte auch als Verteidigung in Verletzungsklagen wichtiger werden. Unter angeblichen Verletzern ist es gängige Praxis geworden, als Verteidigung fehlende Durchsetzbarkeit wegen Rechtsmissbrauchs anzuführen, da das Patent des Klägers offensichtlich nichtig sei. Ein Patentkorrekturverfahren könnte eine solche Verteidigung jedoch vereiteln, zumal das zentrale Landgericht Seoul unlängst urteilte, dass ein sonst nichtiges Patent durchsetzbar bleibt, wenn die Nichtigkeitsgründe durch eine rechtmäßige Korrektur des Patents überwunden werden können, selbst wenn eine Korrekturbewilligung noch nicht endgültig ist (zentrales Landgericht Seoul 2011 Gahap 138404, entschieden am 5. Februar 2013; und zentrales Landgericht Seoul 2012 Gahap 515, entschieden am 20. Mai 2013) (vgl. Kim & Chang Newsletter - Frühling 2013 und Sommer/Herbst 2013).
Die Notwendigkeit einer Patentkorrektur sollte vor etwaigen Durchsetzungsbemühungen in Betracht gezogen werden, um nachteilige prozessuale Komplikationen zu vermeiden. Die koreanische Praxis kennt zwei Wege der Korrektur von Ansprüchen, Beschreibung oder Zeichnungen eines eingetragenen Patents durch den Inhaber. Er kann entweder ein „Korrekturverfahren“ oder einen „Korrekturantrag“ beim IP-Tribunal einreichen. Ist bereits ein Nichtigkeitsverfahren gegen das gegenständliche Patent vor dem IP-Tribunal anhängig, steht ihm nur noch der „Korrekturantrag“ (innerhalb des anhängigen Verfahrens), und nicht mehr das „Korrekturverfahren“ (ein selbständiges Verfahren) zur Verfügung. Einer der wesentlichen Unterschiede beider Wege ist, dass der „Korrekturantrag“ solange nicht abgeschlossen ist, bis das zugrundeliegende Nichtigkeitsverfahren abgeschlossen ist. Dagegen ist das „Korrekturverfahren“ ein selbständiges Verfahren mit separatem Instanzenzug (und in der Praxis oft schneller erledigt).
Richtig eingesetzt können Korrekturen für Patentinhaber in Korea ein wertvolles Mittel zu einer möglichst zügigen Konfliktlösung darstellen. Sie sollten integraler Bestandteil ihrer Durchsetzungsstrategie in Korea sein.
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