KIM&CHANG
IP-Newsletter | Frühjahr/Sommer 2019
MARKEN, DESIGNS, URHEBERRECHT & LAUTERKEITSRECHT
Gute Nachrichten für gemeinschaftliche Markeninhaber in Korea
Eun-Kyung KOO, Alexandra BÉLEC
Ab 24. Oktober 2019 können Verlängerungsanträge für eingetragene Marken, die mehreren Inhabern gemeinschaftich gehören, von jedem der gemeinschaftlichen Inhaber alleine angemeldet werden. Diese Änderung des Markengesetzes wurde am 23. April bekannt gegeben und soll die Belastung für gemeinschaftliche Inhaber verringern. Bislang müssen sie solche Velängerungsanträge gemeinschaftlich stellen.
Obwohl die Verlängerung einer Marke ein einfacher Akt sein soll, durch den Inhaber ihre Rechte an einer bestimmten Marke aufrechterhalten können, kommt es unter dem bisherigen System gelegentlich zu Schwierigkeiten, wenn einer der Mitinhaber nicht erreicht werden kann (z.B. wegen Auswanderung, Insolvenz, unbekannten Aufenthalts, etc.) oder sich aus irgendeinem Grund schlicht weigert, die Verlängerung zu beantragen.
Laut KIPO's Datenbank wurde eine erhebliche Zahl von Verlängerungsanträgen für solche Marken zurückgewiesen, weil nicht alle Mitinhaber die Verlängerung beantragt haben. Mit dieswer neuen Änderung scheint KIPO darauf abzuzielen, die geschmeidige Fortführung der Geschäftsaktivitäten in Korea zu schützen indem es gemeinschaftlichen Markeninhabern die Verlängerung ihrer Markenrechte erleichtert.
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