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IP-Newsletter | Frühjahr/Sommer 2019
PATENTE
KIPO gibt Ermäßigung von einigen Amtsgebühren bekannt
Tae Hyun KIM, Sooho LEE
Das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) hat eine neue Durchführungsvorschrift für die Zahlung von Patentgebühren (mit Wirkung zum 9. Juli 2019) erlassen, die Ermäßigungen von bestimmten Amtsgebühren für Patent-, Design-, Gebrauchsmuster- und Markenanmeldungen in Korea vorsieht.
Die Eintragungsgebühren für gewährte Anmeldungen können nun um KRW 10.000 (etwa EUR 8) reduziert werden, wenn der Anmelder beantragt, dass die offizielle Eintragungsurkunde (z.B. Letters Patent) nicht als Papierdokument, sondern als elektronisches PDF ausgestellt wird. Seit 2018 können Antragsteller die Ausstellung von Eintragungsurkunden im PDF-Format beantragen. Jedoch ist die Ermäßigung nur für Anmeldungen anwendbar, die nach dem 9. Juli 2019 gewährt wurden. Derzeit ist es nicht möglich, bei der Zahlung der Eintragungsgebühr sowohl elektronische als auch papiergebundene Kopien zu verlangen. Wird aber eine elektronische Kopie beantragt, kann der Anmelder später gegen eine geringe Gebühr (KRW 5.000, etwa EUR 4) eine Papierkopie verlangen. Eine elektronische Kopie kann kostenfrei angefordert werden, wenn anfangs eine papiergebundene Eintragungsurkunde ausgestellt wurde.
Auch im Zusammenhang mit den Amtsgebühren für die Stellung des Prüfungsantrags für eine Patentanmeldung können nun erhöhte Ermäßigungen beantragt werden, wenn der internationale Recherchenbericht oder der internationale vorläufige Prüfungsbericht (Kapitel II) für die entsprechende PCT-Anmeldung vom KIPO erstellt wurde. In der Vergangenheit konnte die Prüfungsgebühr um 30% ermäßigt werden, wenn entweder der internationale Recherchenbericht oder der internationale vorläufige Prüfungsbericht (Kapitel II) für die entsprechende PCT-Anmeldung vom KIPO erstellt wurde, oder sogar um 70%, wenn beide Berichte vom KIPO erstellt wurden. Ab dem 9. Juli 2019 wird eine Ermäßigung von 70% gewährt, wenn das KIPO einen der beiden Berichte erstellt hat. Darüber hinaus können bestimmte Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen mit nationaler Phase in Korea nun auch für eine beschleunigte Prüfung in Betracht kommen, wenn das KIPO die internationale Recherche für die entsprechende PCT-Anmeldung durchgeführt hat.
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