KIM&CHANG
IP-Newsletter | Frühjahr/Sommer 2019
MARKEN, DESIGNS, URHEBERRECHT & LAUTERKEITSRECHT
Änderung des Designschutzgesetzes ermöglicht Korrektur der Entwerferangaben nach Bewilligungsbescheid
Sung-Nam KIM, John J. KIM
Das koreanische Amt für geistiges Eigentum kündigte unlängst Änderungen der Durchführungsverordnung zum koreanischen Designschutzgesetz an, die voraussichtlich im Oktober 2019 in Kraft treten.
Eine der angekündigten Änderungen wird Designanmeldern/-inhabern die Korrektur von Entwerferangaben nach Erhalt des Bewilligungsbescheids ermöglichen. (Auch das Patentgesetz wurde vor kurzem geändert, um die Korrektur von Erfinderangaben nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zu ermöglichen). Bisher ist keinerlei Änderung der Anmeldung mehr möglich, sobald der Bewilligungsbescheid einmal ausgestellt ist (außer bei offensichtlichen Fehlern in der Anmeldung), auch nicht die Entwerferangaben eischließlich Entwerferstellung.
Dies ist in der Regel kein großes Problem in Korea, weil inkorrekte oder unvollständige Angaben zur Entwerferstellung keine Auswirkungen auf die Durchsetzung und/oder die Gültigkeit eines koreanischen eingetragenen Designs haben. Aber manche Designanmelder/-inhaber wollten manche Entwerferangaben einschließlich zur Entwerferstellung korrigieren, um Einheitlichkeit mit anderen Juridiktionen zu wahren und unnötige Fragen und Probleme zu vermeiden.
Um nach Inkrafttreten Entwerferangaben zu berichtigen, müssen Anmelder/Inhaber eine Erklärung einreichen, die von folgenden Personen unterschrieben ist: (a) dem/den Anmelder(n); (b) allen Einzelpersonen, die früher als Entwerfer angegeben waren und (c) allen Einzelpersonen, die als Entwerfer hinzugefügt werden sollen.
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